EuGH Urteil zum Privacy Schild – Handlungsbedarf ?

Das Privacy Shield wurde am 16.07.2020 vom EuGH gekippt. Aus diesem Grund ist der Datentransfer, der sich auf diese Abmachung zwischen der EU und den USA stützte, nicht länger rechtens. Weiter wurde im Urteil darauf hingewiesen, dass Verträge nach Standardvertragsklauseln, wie sie seit Einführung der DSGVO genutzt werden, zwar grundsätzlich weiter Bestand haben, aber die Einhaltung geprüft werden muss. Da dies in der Regel nicht möglich ist, besteht auch hier ein Risiko.

Nach unserem Verständnis reichen diese Verträge also ohne weitere Maßnahmen nicht mehr aus, um die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen (wie unter anderem hier nachzulesen – https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-priivacy-shield-ist-ungueltig.html).

Infolgedessen Raten wir, auf bestimmte Dienste und Tools zu verzichten oder auf datenschutzkonforme Alternativen zurückzugreifen.

  1. Google Analytics
    Mögliche Alternative: matomo
    Dieses System wird in Deutschland gehostet und ist mit einem Cookie-Hinweis datenschutzkonform nutzbar
  2. Google Maps
    Mögliche Alternative: Open Streetmap
  3. Facebook
  4. Conversion Tracking
    Mögliche Alternative: Ziele in matomo
  5. Remarketing (keine Alternative bekannt)
  6. Homepage Baukästen aus nicht EU-Ländern und generell Hosting in den USA
    Alternative: Eigene Webseite gehostet in der EU

Für eine Beratung zu Änderungen auf Ihrer Webseite oder der Nutzung möglicher Alternativen erreichen Sie uns unter 02821-7203151.

Sobald uns neue Informationen zu diesem Sachverhalt zur Verfügung stehen, werden wir diese hier veröffentlichen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen. Die Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, sind aber ohne Gewähr, da unsererseits keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden kann. Für die Beratung bei konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte in jedem Fall einen Rechtsanwalt.